Gutachten
Privatgutachten
Privatgutachten werden in der Regel von Firmen oder Privatpersonen beauftragt und sind in 2 Teilbereiche unterteilt:
Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten benötigen Sie im Falle einer Tatsachen festellung. z.B. als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für die gerichtliche Auseinandersetzung.
Desweiteren können Privatgutachten als Parteiengutachten in Zivilprozessen eingebracht werden.
Privatgutachten in nicht streitbaren Bereich werden für Investitionsentscheidungen herangezogen oder für die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken.
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten werden von Versicherunger in Auftrag gegeben. Sie dienen zur Feststellung des Schaden und der Schadensursache, auch für die Ermittlung der Restwertbestimmung und der Kosten für die Schadensregulierung. test test test
Versicherungsgutachten werden ebenfalls durch den Versicherten beauftragt. Meist geht es um Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer oder unterschiedlicher Auffassung der Schadenshöhe, die sachlich dargestellt und aufgeschlüsselt werden.
Sachverständigengutachten / Gerichtsgutachten
Als EDV-Sachverständige erstelle ich im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaft Sachverständigengutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden.
Sachverständigengutachten werden unter anderem benötigt zur:
- Beweissicherung
- Feststellung behaupteter Fehlerdarstellung
- Beurteilung festgestellter Fehler
- Kostenfeststellung der Schadensbeseitigung
- Ursachenermittlung
- Erläuterung technischer Sachverhalte vor Gericht