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Gutachten

Privatgutachten

Privatgutachten werden in der Regel von Firmen oder Privatpersonen beauftragt und sind in 2 Teilbereiche unterteilt:

Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten benötigen Sie im Falle einer Tatsachen festellung. z.B. als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für die gerichtliche Auseinandersetzung.

Desweiteren können Privatgutachten als Parteiengutachten in Zivilprozessen eingebracht werden.

Privatgutachten in  nicht streitbaren Bereich werden für Investitionsentscheidungen herangezogen oder für die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden von Versicherunger in Auftrag gegeben.  Sie dienen zur Feststellung des Schaden und der Schadensursache, auch für die Ermittlung der Restwertbestimmung und der Kosten für die Schadensregulierung.   test test test

Versicherungsgutachten werden ebenfalls durch den Versicherten beauftragt.  Meist geht es um Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer oder unterschiedlicher  Auffassung der Schadenshöhe, die sachlich dargestellt und aufgeschlüsselt werden.

Sachverständigengutachten / Gerichtsgutachten

Als EDV-Sachverständige erstelle ich im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaft Sachverständigengutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden.

Sachverständigengutachten werden unter anderem benötigt zur:

  • Beweissicherung
  • Feststellung behaupteter Fehlerdarstellung
  • Beurteilung festgestellter Fehler
  • Kostenfeststellung der Schadensbeseitigung
  • Ursachenermittlung
  • Erläuterung technischer Sachverhalte vor Gericht

Sachverständigen Gutachten / Gerichtsgutachten

Als EDV-Sachverständige erstelle ich im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaft Sachverständigengutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Sachverständigengutachten werden unter anderem benötigt zur: Beweissicherung Feststellung behaupteter Fehlerdarstellung Beurteilung festgestellter Fehler Kostenfeststellung der Schadensbeseitigung Ursachenermittlung Erläuterung technischer Sachverhalte vor Gericht

Wertgutachten

Wertgutachten

Sie wollen wissen, welchen tatsächlichen Geld-Werte in ihren vorhandenen EDV-Geräte oder Ihre gesamte Anlage steckt? Ich erstelle für Sie Wertgutachten zur Feststellung des tatsächlichen Wertes von EDV-Geräten oder Anlagen, egal zu welchem Zweck, wie zum Beispiel: Erbschaft, Insolvenz, Unternehmensübertragung, Fusion, Ankauf oder Verkauf In einem Wertgutachten können entsprechend dem Zweck, folgende Werte ermittlet werden: Handelswert Restwert Ertragswert Vergleichswert Buchwert Versicherungswert Schadenshöhe

Versicherungsgutachten

Wenn ein EDV-Schaden passiert, ist es gut eine Versicherung zu haben. Manchmal besteht Zweifel über die Höhe des Schadens und die Ursache. Auch die Restwertbestimmung erfordert